Was kann die elektronische Gesundheitskarte?

Die eGK unterstützt die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), die der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der Versorgung dienen. So können die auf der eGK gespeicherten Notfalldaten Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern
Die eGK (nebst zugehöriger PIN) bietet zudem Versicherten eine weitere Login-Möglichkeit für die App zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte (ePA-App). Mit der elektronischen Patientenakte (PA) sind Patienten und Behandler besser über vorliegende Diagnosen und durchgeführte Therapien informiert.

Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Rolle der Patientinnen und Patienten zu stärken.
Die Anwendungen der eGK werden seit Herbst 2020 schrittweise eingeführt. Auf der eGK sind die administrativen Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Zudem enthält die eGK ein Lichtbild der beziehungsweise des Versicherten. Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche bis zum 15.

Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie zum Beispiel immobile, pflegebedürftige Patienten. Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Die Rückseite der eGK kann von den Krankenkassen für die
“Europäische Krankenversicherungskarte” verwendet werden und macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich. Das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite bezieht sich nur auf die “Europäische Krankenversicherungskarte” und nicht auf die eGK selbst.
Bitte verwenden Sie immer nur die eGK, die Ihnen Ihre Krankenkasse zuletzt zugeschickt hat. Ältere Karten sind nach der Zustellung der neuen Karten ungültig und können nicht mehr genutzt werden.

Link zum Artikel vom Bundesministerium für Gesundheit